refactor(privacy-policy): remove 6. Hinweisgebersystem

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<a href="https://www.bfdi.bund.de/DE/Service/Anschriften/Laender/Laender-node.html">Laender-node.html</a>
</p>
</section>
<section>
<h2>6. Hinweisgebersystem</h2>
<p>
Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und interner Richtlinien, einschließlich unseres Verhaltenskodexes
sowie des Verhaltenskodexes für Geschäftspartner, hat für uns (die verarbeitende Stelle) oberste Priorität.
Dies gilt sowohl für unseren eigenen Geschäftsbereich als auch für unsere Lieferketten.
</p>
<p>
Es ist uns wichtig, Risiken frühzeitig zu identifizieren und Verstöße zu vermeiden. Wir möchten rechtzeitig
geeignete Maßnahmen ergreifen, um mögliche Schäden für Betroffene, Kunden, Mitarbeiter, Geschäftspartner und
unsere Unternehmensgruppe zu verhindern.
</p>
<p>
Aus diesem Grund haben wir ein unabhängiges, neutrales und vertrauliches Hinweisgebersystem eingerichtet,
das es internen und externen Hinweisgebenden ermöglicht, auch anonym Meldungen abzugeben. Durch unser
transparentes Beschwerdeverfahren bieten wir insbesondere den Betroffenen, den Hinweisgebenden und den
Mitarbeitenden, die an der Aufklärung der gemeldeten Vorfälle mitwirken, den größtmöglichen Schutz.
</p>
<p>
Im Rahmen dieses Verfahrens können alle tatsächlichen und vermeintlichen Verstöße gegen gesetzliche
Vorgaben, unseren Verhaltenskodex sowie den Verhaltenskodex für Geschäftspartner gemeldet werden. Auch
menschenrechtliche oder umweltbezogene Risiken sowie Pflichtverletzungen entlang der gesamten Lieferkette
unserer Konzernunternehmen und in unserem eigenen Geschäftsbereich können Gegenstand einer Meldung sein.
</p>
<p>
Einheitliche und zügige Prozesse sowie eine vertrauliche und professionelle Bearbeitung der Hinweise durch
interne Experten bilden die Grundlage dieses fairen Verfahrens. Benachteiligungen oder Bestrafungen von
Hinweisgebenden sowie von Personen, die mit der Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen betraut sind,
werden nicht toleriert.
</p>
<h3>6.1 Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung</h3>
<p>
Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht in der Verwaltung des Hinweisgebersystems, das
auch die Aufdeckung schwerwiegender Verstöße oder potenzieller Verstöße gegen geltendes Recht sowie anderer
ernsthafter Angelegenheiten umfasst. Die Verarbeitung dieser Daten ist notwendig, um rechtlichen
Verpflichtungen nachzukommen, die uns auferlegt sind, gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c&#41; DSGVO. Dies
bezieht
sich auf das Gesetz, das den Schutz von Hinweisgebern verbessert (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG).
</p>
<p>
Zudem dient die Verarbeitung dem berechtigten Interesse, schwerwiegende Verstöße oder mögliche Verstöße
gegen geltendes Recht sowie andere ernsthafte Angelegenheiten aufzudecken, gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.
f&#41;
DSGVO.
</p>
<p>
Im Hinblick auf die Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ist diese auf Grundlage des
Hinweisgeberschutzgesetzes aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich, gemäß Art. 9
Abs. 2 lit. g&#41; DSGVO. Die Verarbeitung dieser besonderen Daten erfolgt gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. f&#41;
DSGVO in
Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f&#41; DSGVO, um Rechtsansprüche festzustellen, auszuüben oder zu
verteidigen.
</p>
<p>
Betroffene Personen sind diejenigen, über die eine Meldung gemacht wird. Dies können Mitarbeiter,
Vertragspartner oder andere Personen sein, die in beruflicher Verbindung zu der verarbeitenden Stelle
stehen. Darüber hinaus verarbeiten wir personenbezogene Daten der hinweisgebenden Person, wenn diese ihre
Kontaktinformationen oder andere identifizierende Informationen übermittelt. Hinweisgebende Personen sollten
sich daher bewusst sein, dass wir im Rahmen der Bearbeitung des gemeldeten Falls personenbezogene Daten über
sie verarbeiten können.
</p>
<h3>6.2 Kategorien personenbezogener Daten</h3>
<p>
Die Meldung kann anonym erfolgen, wodurch keine personenbezogenen Daten der meldenden Person verarbeitet
werden. Die Art der personenbezogenen Daten, die verarbeitet werden, hängt von den übermittelten
Informationen ab. Wenn die meldende Person personenbezogene Daten über eine andere Person, einschließlich
der gemeldeten Person oder Personen, angibt, werden auch diese Daten verarbeitet. Folgende Kategorien von
personenbezogenen Daten können verarbeitet werden:
</p>
<ul>
<li>Allgemeine personenbezogene Daten (z.B.: Vorname, Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer,
usw.)</li>
<li>Personenbezogene Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen oder Verdachtsmomenten</li>
<li>Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Informationen über rassische oder ethnische Herkunft,
politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit,
Gesundheitsdaten sowie Informationen über das Sexualleben oder die sexuelle Orientierung einer Person)
</li>
</ul>
<p>
Wir bitten die meldende Person, ausschließlich Informationen zu übermitteln, die für den jeweiligen Fall von
Bedeutung sind, und insbesondere keine sensiblen Informationen zu melden, es sei denn, diese sind für die
Bearbeitung des gemeldeten Falls von zentraler Relevanz.
</p>
<h3>6.3 Verpflichtung zur Bereitstellung personenbezogener Daten</h3>
<p>
Es ist nicht erforderlich, die im Abschnitt 6.2 genannten personenbezogenen Daten bereitzustellen, da auch
eine anonyme Meldung möglich ist. Bitte beachte jedoch, dass wir möglicherweise nicht in der Lage sind, die
Meldung zu bearbeiten, wenn keine personenbezogenen Daten angegeben werden.
</p>
<h3>6.4 Empfänger personenbezogener Daten</h3>
<p>Die Meldungen werden bei der verarbeitenden Stelle im System als Vorgänge erfasst. Nach einer Bewertung
werden diese Vorgänge intern an die zuständigen Fachabteilungen weitergeleitet, und gegebenenfalls werden
Folgemaßnahmen eingeleitet. Sollte eine Meldung eine der Konzerngesellschaften der verarbeitenden Stelle
betreffen, werden die relevanten Vorgänge an die zuständigen Personen der jeweiligen Gesellschaft
weitergegeben, die dann intern eine Bewertung vornehmen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. Bei der
Weitergabe personenbezogener Daten wird der Grundsatz der Datenminimierung beachtet, was bedeutet, dass nur
die unbedingt notwendigen Daten zur Bearbeitung der Meldung weitergegeben werden.</p>
<p>Personenbezogene Daten der hinweisgebenden Person werden an Behörden weitergeleitet, wenn dies erforderlich
ist, um schwerwiegende Verstöße oder Angelegenheiten zu behandeln oder das Recht auf Verteidigung der
betroffenen Personen zu sichern. In anderen Fällen erfolgt die Weitergabe personenbezogener Daten der
hinweisgebenden Person nur mit deren Zustimmung. Daten über andere Personen als die hinweisgebende Person
werden nur im Rahmen der Nachverfolgung eines gemeldeten Falls oder zur Bearbeitung schwerwiegender Verstöße
oder Angelegenheiten weitergegeben.</p>
<p>Die Meldeplattform wird von dem Auftragsverarbeiter WhistleB Whistleblowing Centre AB mit Sitz in Stockholm,
Schweden, bereitgestellt. Weitere Informationen zu WhistleB und den entsprechenden Nutzungsbedingungen sind
dort einsehbar.
<a
href="https://report.whistleb.com/content/documents/whistleb_terms_of_use.pdf">whistleb_terms_of_use.pdf</a>
</p>
<h3>6.5 Speicherdauer</h3>
<p>Personenbezogene Daten, die sich als nicht relevant für die Bearbeitung eines gemeldeten Falls herausstellen,
sowie Meldungen, die wir als unbegründet ansehen, werden umgehend als "nicht relevant" eingestuft. In diesem
Fall wird der Personenbezug entfernt, es sei denn, es handelt sich bereits um eine anonyme Meldung. Um die
gesetzlich vorgeschriebene Dokumentationspflicht und die Löschfristen gemäß § 11 Abs. 1 und Abs. 5 HinSchG
zu erfüllen, wird die Meldung zunächst ohne Personenbezug archiviert, jedoch noch nicht gelöscht.
Archivierte Fälle dienen ausschließlich der Erfüllung dieser Dokumentationspflichten und können danach nicht
mehr zur Bearbeitung herangezogen werden.</p>
<p>Die Meldungen und personenbezogenen Daten, die im Zuge der Bearbeitung einer Meldung erfasst werden, bilden
die Grundlage für die weitere Bearbeitung und werden so schnell wie möglich anonymisiert. Sollte es
notwendig sein, Folgemaßnahmen gemäß §§ 3 Abs. 8 und 18 HinSchG zu ergreifen, kann es jedoch erforderlich
sein, von der Anonymisierung abzuweichen, sei es aufgrund behördlicher Anordnungen oder zur Wahrung von
Rechtsansprüchen. In solchen Fällen wird in der Regel eine Pseudonymisierung angestrebt, es sei denn, es
gibt andere Vorgaben, wie etwa eine richterliche Anordnung. Die Dokumentation wird drei Jahre nach Abschluss
des Verfahrens gelöscht. Sie kann jedoch länger aufbewahrt werden, um den Anforderungen dieses Gesetzes oder
anderer Rechtsvorschriften gerecht zu werden, solange dies notwendig und angemessen ist.</p>
</section>
</body>
</html>